Fahrräder und andere Sportgeräte

Sind Fahrräder und Sportgeräte bzw. -ausrüstungen auf Reisen mitversichert?

Sportgeräte jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren) sind nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden.

Schäden an Golf- und Tauchausrüstungsgegenständen sowie Fahrrädern, jeweils mit Zubehör können je versichertem Schadenfall bis maximal 500,- EUR ersetzt werden.

Weitere Informationen können Sie unseren Versicherungsbedingungen (PDF 165 KB) zur Reiserücktrittskostenversicherung entnehmen.

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