| | Fahrräder und andere SportgeräteSind Fahrräder und Sportgeräte bzw. -ausrüstungen auf Reisen mitversichert?
Sportgeräte jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren) sind nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden. Schäden an Golf- und Tauchausrüstungsgegenständen sowie Fahrrädern, jeweils mit Zubehör können je versichertem Schadenfall bis maximal 500,- EUR ersetzt werden. Weitere Informationen können Sie unseren Versicherungsbedingungen (PDF 165 KB) zur Reiserücktrittskostenversicherung entnehmen. |
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