Auslandsreisekrankenversicherung

Gibt es einen Selbstbehalt in der Auslandsreisekrankenversicherung?

Es gibt keinen Selbstbehalt in der Auslandsreisekrankenversicherung.

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Ausreise aus dem deutschen Staatsgebiet sowie aus dem Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat.

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