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Gliedertaxe und Invalidität
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Gliedertaxe und Invalidität - Wichtige Begriffe in der Unfallversicherung

Mit welcher Versicherungsleistung kann ich rechnen?

Eine private Unfallversicherung ist ein sinnvoller Bestandteil einer privaten Absicherung, da diese Versicherung die finanziellen Folgen von Unfällen 24 Stunden am Tag und weltweit, abdeckt. Wer sich mit dem Thema beschäftigt, wird schnell über zwei Begriffe stolpern: Gliedertaxe und Invalidität. Damit keine Missverständnisse aufkommen, erklären wir hier beide Termini und erläutern, inwieweit sie für die private Unfallversicherung wichtig sind.

Seitenübersicht

Was ist die Invalidität?

Was ist Progression?

Was ist Gliedertaxe?

Tipps zur Unfallversicherung

Was ist die Invalidität?

Im Sinne der Unfallversicherung liegt eine Invalidität vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der Person, die versichert ist, durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist. Als dauerhaft gilt die Beeinträchtigung, wenn davon auszugehen ist, dass sie länger als 3 Jahre bestehen wird und mit einer Verbesserung des Zustandes nicht gerechnet werden kann. Dabei braucht die Invalidität nicht unmittelbar nach dem Unfall eintreten. Bei der HanseMerkur Unfallversicherung Flex gelten folgende Zeiträume: Im Tarif Premium muss die Invalidität bis zu 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein, im Tarif Exklusiv bis zu 18 Monate danach und im Tarif Top 24 Monate.

Die Invalidität stellt in der Regel der behandelnde Arzt fest. Es kann aber auch sein, dass die Versicherung einen anderen Arzt damit beauftragt. Hier gibt es ebenfalls Fristen, innerhalb derer die ärztliche Feststellung und die Geltendmachung erfolgen muss. Bei der HanseMerkur Unfallversicherung Flex gilt: Im Tarif Premium bis zu 18 Monate nach einem Unfall, 24 Monate im Tarif Exklusiv und 36 Monate im Tarif Top.

Die Höhe der Invaliditätsleistung ist abhängig von der festgelegten Grundsumme, von dem durch den Unfall festgestellten Invaliditätsgrad bzw. von der gewählten Gliedertaxe, die eine Erhöhung des Invaliditätsgrads bewirkt und vom gewählten Progressionsmodell.

Klammert man das Progressionsmodell einmal aus, wird bei einem Invaliditätsgrad von 100% die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Wenn man nur zu einem Teil invalide ist, wird die Versicherungssumme anteilig ausgezahlt. Hierzu ein Rechenbeispiel:

  • Die Versicherungssumme beträgt 250.000 Euro
  • Nach einem Unfall ergibt sich eine Invalidität von 20 %
  • Das ergibt eine Auszahlung von 50.000 Euro (20 % der Versicherungssumme)

Was ist Progression?

Ein weiterer Begriff, der im Zusammenhang mit einer Unfallversicherung von Bedeutung ist, ist die Progression. Mit der Progression wird festgelegt, wie stark die Leistung der Versicherung mit der Höhe des Invaliditätsgrades zunehmen soll. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel zur Progression.

Was ist Gliedertaxe?

Der Invaliditätsgrad wird von einem Arzt/Gutachter festgestellt. Damit man aber zusätzlich verbindliche Anhaltspunkte hat, gibt es die Gliedertaxe. Es gilt für die versicherte Person immer das Prinzip „Best of“. Das bedeutet, der Kunde erhält mindestens den vom Arzt/Gutachter festgestellten Invaliditätsgrad oder wenn die gewählte Gliedertaxe einen höheren Wert darstellt, diesen höheren Invaliditätsgrad. 

Die Gliedertaxe bewertet den Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit von Körperteilen, Organen oder Sinnesorganen. So schränkt etwa der Verlust eines Daumens das tägliche Leben deutlicher ein als der Verlust des kleinen Fingers. Einen Stift zu halten, die Schuhe zu binden oder eine Schere zu bedienen ist ohne Daumen erheblich schwieriger als ohne kleinen Finger. Daher ist der Grad der Invalidität bei Verlust des Daumens höher als bei Verlust des kleinen Fingers. 

Nach dem Invaliditätsgrad bemisst sich die Leistung aus der Unfallversicherung. Generell können die Versicherer die Gliedertaxen und Invaliditätsgrade variieren. Online gibt es bei der HanseMerkur zwei Modelle – abhängig vom gewählten Tarif. Hier ein Auszug:

Unfallversicherung Flex Tarif Premium und Exklusiv
Gliedertaxe
Unfallversicherung Smart Premium Partner
Gliedertaxe
Verlust des Gehörs auf einem Ohr
30 %45 %
Verlust des Geruchssinns
10 %20 %
Verlust des Geschmackssinns
10 %20 %
Verlust eines Auges
50 %65 %
Verlust der Stimme
100 %100 %
Verlust eines Arms inkl. Schulter
70 %80 %
Verlust einer Hand
55 %75 %
Verlust eines Daumens
20 %30 %
Verlust eines Zeigefingers
10 %20 %
Verlust eines anderen Fingers
5 %10 %
Verlust sämtlicher Finger einer Hand
55 %75 %
Verlust eines Lungenflügels
50 %50 %
Verlust einer Niere
25 %25 %
Verlust eines Fußes
40 %60 %

Hinweis: Wenn mehrere Körperteile betroffen sind, werden die entsprechenden Prozentzahlen zusammengerechnet, bis zu maximal  100 % Invalidität: 

  • Verliert z. B. der Versicherungsnehmer bei einem Unfall nicht nur ein Auge, sondern auch eine Hand, ergibt sich insgesamt eine Invalidität von 100 %.
  • Der Verlust von Daumen und Zeigefinger an einer Hand ergibt mit der Gliedertaxe I eine Invalidität von 30 %, mit der Gliedertaxe II 50 %.


Teilweise Funktionsunfähigkeit

Es ist möglich, dass die Funktion eines Körperteils oder Sinnesorganes nur teilweise eingeschränkt ist, wenn zum Beispiel der Daumen nach einem Unfall nicht mehr vollständig genutzt werden kann. Dann ist das medizinische Gutachten, das von einem Arzt erstellt wird, ausschlaggebend. Geht daraus hervor, dass der Daumen zu 50 % beeinträchtigt ist, würde der Invaliditätsgrad statt 30 % (mit der Gliedertaxe II in der Variante Top) 15 % betragen.

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Tipps zur Unfallversicherung

Das Thema Unfall und Versicherung mag kompliziert erscheinen. Versicherungsnehmer sollten dennoch wichtige Begriffe wie Invalidität oder Gliedertaxe kennen. Aufgrund der Komplexität auf eine private Absicherung zu verzichten, ist keine gute Alternative. Schließlich finden etwa 75 % aller Unfälle im privaten Bereich statt, wo kein gesetzlicher Schutz greift. Unsere Tipps zeigen Ihnen, worauf Sie beim Sie beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung achten sollten:

  • Tipp 1 - Versicherungssumme: Bei der Auswahl der Versicherungssumme sollte Ihr jährlicher Bruttoverdienst Grundlage der Berechnung sein. Wir empfehlen in Abhängigkeit vom Alter folgende Multiplikatoren und Grundsummen:
Alter
Grundsumme (Bsp. Jahresbrutto 50.000 EUR)
~ 20 Jahre (Faktor 6)
300.000 EUR
~ 30 Jahre (Faktor 5)
300.000 EUR
~ 40 Jahre (Faktor 4)
250.000 EUR
~ 50 Jahre (Faktor 3)
200.000 EUR
Kinder mindestens
150.000 EUR
Senioren mindestens
100.000 EUR
  • Tipp 2 - Gliedertaxe: Achten Sie darauf, dass die Gliedertaxe auf einem hohen Niveau ist
  • Tipp 3 - Progression: Überlegen Sie sich, ob Sie eine Progression wählen. Die Leistungen steigen dann deutlich mit der Höhe des Invaliditätsgrades. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel zur Progression.
  • Tipp 4 - Kosmetische Operationen: Gut, wenn die Unfallversicherung die Kosten für kosmetische Operationen, die nach einem Unfall nötig sind, ebenfalls übernimmt.
  • Tipp 5 - Todesfall-Leistung: Führt ein Unfall zum Tod, können mit der Todesfall-Leistung Hinterbliebene entlastet werden.
  • Tipp 6 - Unfall-Rente: Denken Sie daran, dass ein Unfall ein Leben lang die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigen kann und damit für den Rest Ihres Lebens finanzielle Auswirkungen hat. Eine Unfall-Rente wird lebenslang gezahlt
HanseMerkur private Unfallversicherung

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Möchten Sie einen ganz individuellen Unfallschutz? Dann bietet sich unsere Unfallversicherung Flex an. Wählen Sie aus 3 verschiedenen Tarifen:

  • Tarif Flex Premium: Basisabsicherung zum günstigen Beitrag mit vielen wichtigen Leistungen
  • Tarif Flex Exklusiv: Erweiterte Absicherung durch höheren Versicherungsschutz
  • Tarif Flex Top: Das Rundum-sorglos-Paket mit attraktiven Zusatzleistungen
Unfallversicherung Flex
Hinweis:Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstell. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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