Mit DAKplus Kostenerstattung erhalten Sie inklusive der
Vorleistungen der DAK-Gesundheit 90% des Rechnungsbetrages
(Höchstsatz GOÄ/GOZ 3,5fach) für privatärztliche/-zahnärztliche
ambulante Behandlungen, die durch einen Vertragsarzt/Vertrags-
zahnarzt erbracht werden.
Erfolgt keine Vorleistung der DAK-Gesundheit, so entfällt eine Erstattung aus dem
Tarif DAKplus Kostenerstattung. Dieser Tarif kann nur gewählt werden, wenn bei der DAK-Gesundheit das Kostenerstattungsprinzip gewählt wurde. Der Tarif kann mit allen weiteren Tarifen des DAKZusatzSchutzes kombiniert werden.
Die Leistungen im Überblick:
- Übernahme der erstattungsfähigen Aufwendungen für privatärztliche ambulante Heilbehandlungen
- Übernahme der erstattungsfähigen Aufwendungen für privatzahnärztliche ambulante Behandlungen
- Erstattung von ärztlich verordneten Arznei- und Verbandmitteln
- Übernahme der Kosten für ärztlich verordnete Heilmittel
Nicht erstattungsfähig sind Kosten für:
- Heilpraktikerleistungen
- Psychotherapie
- Zahnersatz, Inlays und Implantate
- Brillen
- Hilfsmittel
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