DAKplus Kostenerstattung

Privatpatient beim Arzt und Zahnarzt.

Service


Mit DAKplus Kostenerstattung erhalten Sie inklusive der
Vorleistungen der DAK-Gesundheit 90% des Rechnungsbetrages
(Höchstsatz GOÄ/GOZ 3,5fach) für privatärztliche/-zahnärztliche
ambulante Behandlungen, die durch einen Vertragsarzt/Vertrags-
zahnarzt erbracht werden.

Erfolgt keine Vorleistung der DAK-Gesundheit, so entfällt eine Erstattung aus dem
Tarif DAKplus Kostenerstattung. Dieser Tarif kann nur gewählt werden, wenn bei der DAK-Gesundheit das Kostenerstattungsprinzip gewählt wurde. Der Tarif kann mit allen weiteren Tarifen des DAKZusatzSchutzes kombiniert werden.

Die Leistungen im Überblick:

  • Übernahme der erstattungsfähigen Aufwendungen für privatärztliche ambulante Heilbehandlungen
  • Übernahme der erstattungsfähigen Aufwendungen für privatzahnärztliche ambulante Behandlungen
  • Erstattung von ärztlich verordneten Arznei- und Verbandmitteln
  • Übernahme der Kosten für ärztlich verordnete Heilmittel

Nicht erstattungsfähig sind Kosten für:

  • Heilpraktikerleistungen
  • Psychotherapie
  • Zahnersatz, Inlays und Implantate
  • Brillen
  • Hilfsmittel

Kein Höchstaufnahmealter!

Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate – die besonderen Wartezeiten betragen 8 Monate.

Social Bookmarks:

Bookmarken bei:  

Newsletter

Recommend Page | Print | Bookmark | Top