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Beitragsrückerstattung
Die HanseMerkur Krankenversicherung hat eine sehr attraktive und einfache Regelung zur Beitragsrückerstattung (BRE) für ihre Vollversicherten. Für das Jahr 2012 erstatten wir Ihnen bis zu 500 EUR als Festbetrag zurück, wenn Sie leistungsfrei bleiben. Damit können Sie Ihren tatsächlichen Aufwand für Ihre Krankenversicherung deutlich senken.
Zusätzlich zur Beitragsrückerstattung erhalten Sie alle zwei Jahre unsere neuen Vorsorge-Schecks für wichtige Vorsorgeuntersuchungen. Zusammen mit Ihrem jeweiligen Arzt entscheiden Sie, welche Vorsorgemaßnahmen für Sie am besten geeignet sind. Hierzu finden Sie Vorschläge auf den Vorsorge-Schecks, an denen Sie und Ihr Arzt sich orientieren können. Sie können in Absprache mit Ihrem Arzt natürlich auch darüber hinausgehende Vorsorgemaßnahmen durchführen. Unsere Vorsorge-Schecks unterstützen Sie dabei finanziell mit einem festen Betrag!
Die Vorsorge-Schecks und auch die Beitragsrückerstattung werden aus Überschüssen finanziert und sind daher abhängig vom Geschäftsergebnis. Über den finanziellen Umfang entscheidet die HanseMerkur deshalb jährlich neu. Ziel ist es, unsere attraktive Beitragsrückerstattung auch für die folgenden Jahre beizubehalten, denn es ergeben sich daraus eine Reihe von Vorteilen.
Vorteile der Beitragsrückerstattung Der Verzicht auf das Einreichen kleinerer Rechnungen zugunsten der Beitragsrückerstattung entlastet die Tarife und führt langfristig zu stabileren Beiträgen. Das gesammelte Einreichen von Arztrechnungen und Rezepten ermöglicht uns eine rationelle und kostengünstige Leistungsregulierung. Die Beitragsrückerstattung ist ein wichtiger Anreiz, kostenbewusst mit den Leistungen des Gesundheitssystems umzugehen. Nicht jeder Schnupfen erfordert einen Arztbesuch.
So viel zahlen wir Ihnen zurück | | Betrag |
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| ein leistungsfreies Jahr (2012) | 200,- EUR | | zwei leistungsfreie Jahre (2011 –2012) | 300,- EUR | | drei leistungsfreie Jahre (2010 –2012) | 400,- EUR | | ab vier leistungsfreien Jahren (2009 –2012) | 500,- EUR |
Maximal werden jedoch 50% des Jahresbeitrag für das Jahr 2012 ausgezahlt! Hat Ihr Versicherungsschutz nach dem 01. Januar 2012 begonnen, kann für das Jahr 2012 leider noch keine BRE gezahlt werden.
Sind alle Voraussetzungen (s.u.) erfüllt, zahlen wir Ihnen die BRE im Sommer 2013 automatisch aus.
Die genannten Beträge gelten unabhängig vom berechtigten Tarif und sind für alle Selbstbehaltsstufen gleich. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschl.19 Jahren erhalten die Hälfte des jeweiligen Betrags. Denn gerade bei Kindern ist ein rechtzeitiger Arztbesuch wichtig, um Erkrankungen frühzeitig erkennen und behandeln zu können, und sollte nicht aus finanziellen Überlegungen unterbleiben.
Vorsorge inklusive Viele Gesundheitsstörungen haben charakteristische Warnzeichen, die Ärzte mit moderner Diagnostik schon im Anfangsstadium erkennen können. Regelmäßige Vorsorge ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Nur – ab wann ist Vorsorge wichtig, und welche Früherkennungsuntersuchungen sind sinnvoll?
Unsere Vorsorge-Schecks erleichtern Ihnen den Gang zur Vorsorgeuntersuchung. Wir schicken Ihnen alle zwei Jahre bis zu vier auf Ihr Alter und Geschlecht abgestimmte Vorsorge-Schecks zu. Auf den Schecks sind Empfehlungen zu Art und Umfang der durchzuführenden Untersuchungen genau beschrieben. So weiß Ihr Arzt, welche Untersuchungen er im Rahmen der Vorsorge-Schecks durchführen kann. Für jede Vorsorgeuntersuchung erstatten wir Ihnen mit unseren Schecks einen bereits festgelegten Betrag (z. B. Hausarzt: 150 EUR) - egal, welche Untersuchung bevorzugt wird. Beim Zahnarzt unterstützen wir Sie mit 60 EUR bei Ihrer Vorsorge – professionelle Zahnreinigung inklusive. Eine Leistungsabrechnung hierüber erfolgt nicht. Die Kosten der jeweiligen Arztrechnung zahlen Sie im Gegenzug selbst. Sie müssen uns diese Rechnung daher nicht einreichen.
Die Vorsorge-Schecks sind in Zusammenarbeit mit unserem Gesundheitsmanagement und unseren beratenden Ärzten entwickelt worden und werden regelmäßig an veränderte Bedingungen angepasst.
Was Sie zur Früherkennung wissen sollten Mit den Tests und Untersuchungen aus den Vorsorge-Schecks kann Ihr Arzt vorhandene Krankheiten feststellen bzw. Erkrankungen bereits im Frühstadium erkennen. So ist es möglich, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und ggf. Therapien einzuleiten, um schwere Erkrankungen zu vermeiden.
Allerdings muss oft auf unspezifische Faktoren (z. B. erhöhter Cholesterin-Wert) und nicht auf Krankheitssymptome selbst zurückgegriffen werden. Daher ist ein abweichender Wert häufig nur ein Zeichen für ein erhöhtes Krankheitsrisiko und muss nicht bedeuten, dass eine Erkrankung vorliegt.
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Die Leistungen der Vorsorge-Schecks im Einzelnen |
 | Hausarzt-Scheck
Der Hausarzt-Scheck wird ab einem Alter von 35 Jahren ausgegeben und umfasst Vorschläge für die folgenden Untersuchungen zur Erkennung von Herz-Kreislauf-, Nieren- und Stoffwechselerkrankungen:
| Ruhe-EKG und Blutdruckmessung zur Feststellung von Bluthochdruck und Herzerkrankungen (Herzrhythmus- und Frequenzstörungen, Vorhofflimmern oder -flattern, Kammerflimmern, Herzinfarkt) | | Kleines Blutbild z. B. für Hinweise auf Entzündungen oder Infekte | | Blutzuckermessung zur Erkennung von Diabetes mellitus | | BSG (Blutsenkungsgeschwindigkeit) z. B. zur Feststellung von Entzündungen, Infektionen oder Tumoren im Körper | | Harnsäure für Hinweise auf Gicht / Arthritis, Nieren- oder Blasensteine | | Harnstoff und Kreatinin z. B. für Hinweis auf Nierenfunktionsstörungen | | Calcium wichtig für Nerven, Muskeln, Knochenstoffwechsel und Nebenschilddrüse | | Kalium und Natrium wichtig für die Funktionsfähigkeit aller Zellen im Körper. Hinweis auf Herz-Rhythmusstörungen | | Gesamt-Cholesterin, HDL, LDL und Triglyzeride zur Erkennung von erhöhtem Arterioskleroserisiko, Gefäßschäden, Herzinfarkt- und Schlaganfallrisiko | | Gamma-GT, GOT, GPT und Bilirubin z. B. für Hinweise auf Erkrankungen der Galle und der Leber | | Eisen für Hinweise auf Blutungen, Tumorleiden, chronische Entzündungen und Infekte | | Streifentest auf Eiweiß im Urin für Hinweis auf Herz-Kreislauferkrankungen, Nieren- und Blaseninfektionen | |
Die HanseMerkur unterstützt Vorsorgemaßnahmen beim Hausarzt pauschal mit einem Betrag in Höhe von 150 EUR.
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 | Zahnarzt-Scheck
Der Zahnarzt-Scheck wird ab einem Alter von 35 Jahren ausgegeben und nennt Vorschläge für Zahnprophylaxe wie Zahnvorsorge mit Zahnsteinentfernung und professionelle Zahnreinigung. Die HanseMerkur unterstützt Zahnprophylaxemaßnahmen beim Zahnarzt pauschal mit einem Betrag in Höhe von 60 EUR.
Weiterhin halten wir es für sinnvoll, regelmäßig die professionelle Zahnreinigung – ggf. auch auf eigene Kosten - durchführen zu lassen. Auch empfehlen wir die regelmäßige Verwendung von Zahnseide. Lassen Sie sich den richtigen Umgang mit Zahnseide von Ihrem Zahnarzt erklären. Aus unserer Erfahrung können dadurch Zahnschäden und parodontale Erkrankungen erheblich reduziert oder sogar vermieden werden.
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 | Gynäkologen-Scheck
Den Gynäkologen-Scheck erhalten Frauen ab einem Alter von 35 Jahren. Er beinhaltet Vorschläge für die Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust, des Genitales, des Rektums und der Haut – einschließlich Erhebung der Anamnese, Abstrichentnahme (und zytologische Untersuchung), Hämoccult-Test und Urinuntersuchung.
Der Hämoccult-Test ist ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl. Er dient u.a. der Früherkennung von Darmkrebs. Darmkrebs ist auch bei den Frauen die zweithäufigste Krebstodesursache. Die Heilungschancen von Darmkrebs sind davon abhängig, in welchem Stadium er erkannt wird.
Die HanseMerkur unterstützt Vorsorgemaßnahmen beim Gynäkologen pauschal mit einem Betrag in Höhe von 60 EUR.
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 | Radiologen-Scheck
Der Radiologen-Scheck umfasst Vorschläge zur Mammografie und zur digitalen Radiografie für Frauen ab dem 50. bis zum Ende des 69. Lebensjahres
Die HanseMerkur unterstützt diese Vorsorgemaßnahmen beim Radiologen pauschal mit einem Betrag in Höhe von 145 EUR.
Brustkrebs ist nicht nur in Deutschland, sondern weltweit die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Statistisch erkrankt jede elfte Frau im Laufe ihres Lebens daran. Brustkrebs ist bei Frauen die häufigste Krebstodesursache.
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 | Urologen-Scheck
Der Urologen-Scheck für Männer ab einem Alter von 45 Jahren beschreibt Vorschläge zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Rektums, der Prostata, des äußeren Genitales und der Haut, einschließlich Anamnese, Hämoccult-Test und Urinuntersuchung.
Der Hämoccult-Test ist ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl. Er dient u. a. der Früherkennung von Darmkrebs. Darmkrebs ist auch bei den Männern die zweithäufigste Krebstodesursache. Die Heilungschancen von Darmkrebs sind davon abhängig, in welchem Stadium er erkannt wird.
Der Urologen-Scheck empfiehlt auch den sogenannten PSA-Test. Damit wird der Anteil von prostataspezifischem Antigen im Blut gemessen. Bei einem erhöhten Wert steigt die Wahrscheinlichkeit für Prostatakrebs. Weitere Untersuchungen müssten dann zur genauen Abklärung folgen.
Die HanseMerkur unterstützt Vorsorgemaßnahmen beim Urologen pauschal mit einem Betrag in Höhe von 70 EUR.
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Die wichtigsten Voraussetzungen zur Teilnahme an der Beitragsrückerstattung (BRE): Der Umfang der Vorsorge-Schecks und die Höhe der Beitragsrückerstattung
werden jährlich von der HanseMerkur neu festgelegt.
Die Voraussetzungen werden für jede Person im Vertrag einzeln geprüft. Ihr Tarif ist BRE-berechtigt. Zur Zeit sind das folgende Tarife: A2-A3, A20-A100, AH, AS0-AS4, KV1-KV4, KVG1-KVG3, KVE1-KVE3 und BSS. Sie sind vom 01.01. bis 31.12.2012 in einem BRE-berechtigten Tarif versichert. Für ambulante und/oder zahnärztliche Behandlungen im Jahr 2012 haben Sie keine Rechnungen, Rezepte u. dgl. eingereicht Sie sind bis zum 30.06.2013 bei der HanseMerkur krankenversichert und haben Ihren Vertrag nicht gekündigt. Sie haben Ihre Beiträge stets pünktlich und vollständig gezahlt. Zusätzlich gilt für den Erhalt von Vorsorge-Schecks: Sie sind mindestens 35 Jahre alt.
Die praktische Beitragsrückerstattungs-Tabelle
Tragen Sie eingehende Arzt- und Zahnarztrechnungen und Rezepte in die Beitragsrückerstattungs-Tabelle ein und vergleichen Sie regelmäßig den maximalen Erstattungsbetrag mit Ihrer Beitragsrückerstattung. So behalten Sie den Überblick.
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Fragen und Antworten zur Beitragsrückerstattung (BRE) und zum Vorsorge-Scheck |
 | Muss ich einen Antrag stellen?
Die Auszahlung der Beitragsrückerstattung und die Ausgabe der Vorsorge-Schecks erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden.
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 | Kann ich im ersten Jahr meiner Versicherung schon eine BRE bekommen?
Ja, sofern es sich bei dem ersten Versicherungsjahr um ein ganzes Kalenderjahr handelt und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Auszahlung der BRE folgt dann im darauf folgenden Jahr. Sofern die Versicherung unterjährig (also nach dem 01.01.) begonnen hat, besteht für das erste Jahr kein BRE-Anspruch.
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 | Welches Datum auf Rechnungen ist für die BRE maßgeblich?
Für die Voraussetzung der Leistungsfreiheit ist das Behandlungsdatum maßgeblich, bei Arznei- und Hilfsmitteln das Bezugsdatum.
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 | Bis wann kann ich meine Rechnungen einreichen?
Die Verjährung beträgt 3 Jahre zum Ende des Jahres, in dem Sie die Leistung frühestens von uns hätten verlangen können. Also: Wenn Sie Im Jahr 2012 Rechnungen erhalten (hier ist das Rechnungsdatum entscheidend!), können Sie uns diese Rechnungen bis Ende 2015 einreichen.
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 | Was versteht man unter Leistungsfreiheit?
Leistungsfreiheit heißt, dass Sie für ambulante und zahnärztliche Behandlungen aus dem betreffenden Kalenderjahr keine Leistungen von der HanseMerkur erhalten haben. Dazu gehören auch Hilfsmittel (z. B. Brille), Heilmittelanwendungen (z. B. Massagen) und Medikamente. Die Inanspruchnahme von Stationärleistungen schadet nicht!
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 | Müssen alle Personen im Vertrag leistungsfrei sein?
Jede Person im Vertrag hat einen eigenen Anspruch auf die BRE. Wir prüfen für jede Person einzeln die Voraussetzungen. Die BRE und die Vorsorge-Schecks aller Personen im Vertrag erhält der Versicherungsnehmer.
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 | Bekomme ich eine anteilige BRE, wenn ich nur Zahnarztrechnungen einreiche?
Nein. Voraussetzung ist die Leistungsfreiheit im gesamten ambulanten und zahnärztlichen Bereich.
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 | Was ist bei einer Anwartschaft oder bei beitragsfreiem Ruhen?
Für jeden angebrochenen Monat mit beitragsfreiem Ruhen oder Anwartschaft in einem BRE-berechtigten Tarif wird die BRE um 1/12 gekürzt. Zum Erhalt der Vorsorge-Schecks muss ein BRE-Anspruch bestehen. Außerdem darf höchstens an 31 Tagen im Jahr eine Anwartschaft oder ein beitragsfreies Ruhen der Versicherung bestanden haben.
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 | Wann wird die BRE ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt Im Sommer des Folgejahres. Die Vorsorge-Schecks werden zum gleichen Termin ausgegeben. Die Auszahlung erfolgt auf Ihr uns bekanntes Konto.
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 | Wie wird die BRE ausgezahlt?
Grundsätzlich überweisen wir Ihnen die BRE auf Ihr uns bereits – durch Betragseinzug o.Ä. – bekanntes Konto. Bei Bedarf überweisen wir Ihnen das Geld aber auch gerne auf Ihr Wunschkonto, sofern Sie uns im Anschluss an die vorangegangene Ankündigung der BRE dieses schriftlich aufgeben.
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 | Kann ich statt der Vorsorge-Schecks eine Barauszahlung bekommen?
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind wichtig für Ihre Gesundheit. Wir unterstützen Sie dabei. Nehmen Sie unser Angebot wahr. Eine Barauszahlung der Vorsorge-Schecks ohne Inanspruchnahme der Vorsorge ist jedoch nicht möglich.
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 | Wie funktionieren die Vorsorge-Schecks?
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, so bekommen Sie von uns die für Ihr Alter und Ihr Geschlecht passenden Vorsorge-Schecks automatisch mit allen nötigen Informationen zugeschickt. Auf den Schecks ist eine Auswahl von Leistungen vermerkt, an denen Sie und Ihr Arzt sich orientieren können. Reichen Sie uns den von der Arztpraxis ausgefüllten und abgestempelten Vorsorge-Scheck ohne die zugehörige Arztrechnung ein. Diese zahlen Sie bitte selbst. Sie erhalten dafür von uns den auf dem jeweiligen Vorsorge-Scheck angegebenen Pauschalbetrag. Beim Hausarzt handelt es sich dabei um 150 EUR, beim Radiologen um 145 EUR, beim Gynäkologen um 60 EUR und beim Urologen um 70 EUR pro Vorsorge-Scheck.
Beim Zahnarzt bleibt es ganz allein Ihnen überlassen, ob Sie mit dem Vorsorge-Scheck im Wert von 60 EUR die jährliche Vorsorge oder auch die professionelle Zahnreinigung durchführen möchten.
Möchte Ihr Arzt weitere oder andere Vorsorgeuntersuchungen vornehmen, so können Sie den Vorsorge-Scheck auch dafür verwenden. Selbstverständlich übernehmen wir - falls Sie es wünschen - weitere Kosten für Vorsorgeuntersuchungen im tariflichen Rahmen. Bedenken Sie aber bitte, dass Sie dadurch Ihre BRE für das laufende Jahr verlieren!
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 | Verliere ich durch die Inanspruchnahme von Vorsorge-Schecks meine BRE?
Nein. Ihre Beitragsrückerstattung bekommen Sie auch bei Inanspruchnahme der Vorsorge-Schecks.
Sofern Sie jedoch zusätzlich Arztrechnungen zu weiteren Vorsorgeuntersuchungen oder zu weiteren vorsorglichen Maßnahmen in Ergänzung zu unseren auf den Vorsorge-Schecks vorgeschlagenen Behandlungen einreichen, geht der Anspruch auf die BRE für das Behandlungsjahr verloren.
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