Zum 1. Januar 2010 trat das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft, das allen Bürgern erlaubt, ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge größtenteils unbegrenzt steuerlich abzusetzen. Ganz gleich ob gesetzlich oder privat krankenversichert - das kann sich erheblich für Sie lohnen!
Was ist mit Eintritt des Bürgerentlastungsgesetzt neu für Sie als Steuerzahler?
Die Höchstsätze für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurden erhöht:
Für Arbeitnehmer 1.900,- EUR/Jahr (alt 1.500,- EUR)
Für Selbstständige 2.800,- EUR/Jahr (alt 2.400,- EUR)
Für Gemeinsam-Veranlagte gelten jeweils die doppelten Sätze.
Die Beiträge für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung können durch das Bürgerentlastungsgesetz zukünftig unbegrenzt abgesetzt werden - auch über die in Punkt 1. genannten Sätze hinaus. Das gab es noch nie!
Der Beitrag für die Pflegepflichtversicherung wird dabei zu 100% berücksichtigt - bei der Krankenversicherung sind es die Kosten für die sogenannten Basisleistungen. Für die Produkte der HanseMerkur bedeutet das: ca. 90% des Beitrags für Tarife mit ambulanter und/oder stationärer Leistung sind steuerlich absetzbar.
Reine Zusatztarife wie z.B. für Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus oder für Tagegelder und Pflegezusatzversicherungen werden nach dem Überschreiten der Höchstsätze (s. Punkt 1) nicht berücksichtigt.
Sofern mit den Beiträgen für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung die steuerlich absetzbaren Höchstsätze (s. Punkt 1) nicht ausgeschöpft werden, können auch die Beiträge für Krankenhauszusatzversicherungen und Pflegezusatzversicherungen bis zu diesen Höchstsätzen steuerlich abgesetzt werden. Ein Vorteil, der aufgrund des Arbeitgeberzuschusses in erster Linie für Angestellte interessant ist.
Wie profitieren Sie vom neuen Bürgerentlastungsgesetz?
Sie haben bereits eine Krankenvollversicherung bei der HanseMerkur?
Sie haben von uns alle wichtigen Informationen, Unterlagen, etc. erhalten und können die steuerlichen Vorteile des Bürgerentlastungsgesetzes voll in Anspruch nehmen!
Sie haben noch keine private Krankenvollversicherung bei der HanseMerkur?
Dann nehmen Sie am besten gleich mit uns Kontakt auf. Wir zeigen Ihnen, in welchem Umfang Sie durch das Bürgerentlastungsgesetz Steuern sparen können.
Ein Beispiel:
Bereits bei einem Krankenvollversicherungsbeitrag in Höhe von 200,- EUR monatl. (Basisschutz und Pflegepflicht) kann der steuerliche Vorteil eines Selbstständigen leicht bei über 720,- EUR im Jahr liegen! (Steuersatz: 30%)
Sie sind gesetzlich krankenversichert?
Die neuen steuerlichen Vorteile des Bürgerentlastungsgesetz werden automatisch von Ihrem Arbeitgeber berücksichtigt. Wenn Sie z. B. wissen möchten in welcher Höhe sich eine Zahnzusatzversicherung steuersparend für Sie auswirkt, wenden Sie sich bitte an info@hansemerkur.de. Gerne berät Sie auch Ihr Ansprechpartner in Ihrer Nähe.
Bürgerentlastungsgesetz
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