Änderungen 2012

Höherer Arbeitnehmerpauschbetrag

Die Werbungskostenpauschale erhöht sich ab 2012 von vorher jährlich 920 Euro pro Arbeitnehmer auf 1.000 Euro. Diese Erhöhung gilt sogar rückwirkend für 2011. Zu den Werbungskosten gehören alle Ausgaben, die den Job betreffen, wie Fahrt- und Übernachtungskosten, Dienstkleidung, Fachliteratur etc. Wenn diese Aufwendungen den Pauschbetrag überschreiten, lohnt sich eine Einzelaufstellung der Kosten.

74 Prozent der Rentenbeiträge absetzbar

Arbeitnehmer können einen Anteil ihrer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von der Steuer absetzen. Dieser Anteil steigt jährlich. 2012 sind es 74 Prozent. Der Höchstbetrag liegt bei 14.800 Euro pro Person. Das gilt übrigens auch für die Rürup-Rente.

Beitrag zur gesetzlichen Rente sinkt

Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt ab Januar 2012 von zuvor
19,9 Prozent auf nun 19,6 Prozent. Den Beitrag zahlt je zur Hälfte der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber.

Später in Rente

Ab 2012 hebt der Staat das gesetzliche Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre an. Dieser Prozess dauert 18 Jahre. Zunächst steigt das Eintrittsalter um einen Monat pro Jahrgang an, später dann um zwei Monate. Der Geburtsjahrgang 1947 startet als erster mit Verzögerung in den Ruhestand, und zwar mit 65 Jahren und einem Monat. Beim Jahrgang 1948 sind es dann 65 Jahre und zwei Monate. Mit 67 in Rente gehen müssen nur die Geburtsjahrgänge ab 1964. Wer sich früher aus dem Berufsleben verabschieden will, muss wenigstens bis 63 ausharren und Abschläge in Kauf nehmen. Früher lag der früheste Rentenbeginn bei 60 Jahren. Ausgenommen von der Erhöhung des Renteneintrittsalters sind Personen, die 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Sie dürfen sich weiterhin ab 65 zur Ruhe setzen.

Auch in die private Rente geht es nun später. Frühester Auszahlungstermin für Riester- und Rürup-Renten sowie private Renten- und Lebensversicherungen ist das 62. Lebensjahr. Wer vorher in den Genuss seines Vermögens kommen will oder muss, verliert Zulagen und Steuervergünstigungen.

Riester-Sockelbeitrag auch für mittelbar Förderberechtigte

Waren es früher nur die unmittelbar förderberechtigten Sparer, müssen ab 2012 auch die mittelbar Förderberechtigten mindestens den Sockelbeitrag von 60 Euro in den Riester-Vertrag einzahlen, um in den Genuss von Zulagen und Steuervorteilen zu kommen. Beitragsfreie Ehegattenverträge gibt es damit nicht mehr.

Garantiezins sinkt

Der Garantiezins für private Renten- und Lebensversicherungen sinkt ab 2012 von zuvor 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent. Der niedrigere Satz gilt ab Januar für alle neu abgeschlossenen Verträge. Der Garantiezins wird vom Bundesfinanzministerium in Absprache mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgelegt und betrifft immer die gesamte Vertragslaufzeit. Wer also noch vor 2012 einen Vertrag abgeschlossen hat, kann sich nach wie vor über 2,25 Prozent Zinsen freuen.

Unisextarife für private Krankenversicherung

Ab Ende Dezember 2012 dürfen Anbieter von privaten Krankenversicherungen bei der Gestaltung ihrer Verträge nicht mehr nach Geschlechtern unterscheiden. Frauen und Männer erhalten dann für den gleichen Beitrag die gleichen Leistungen. Bislang mussten Frauen wegen ihres höheren Krankheitsrisikos auch höhere Beiträge zahlen.

Vereinfachte Formalitäten für Kinder

Eltern volljähriger Kinder (in Ausbildung) erhalten jetzt ein einkommensunabhängiges Kindergeld. Ebenfalls einfacher ist es jetzt, Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich geltend zu machen. Sie sind ab jetzt grundsätzlich als Sonderausgaben absetzbar. Anspruchsvoraussetzungen spielen keine Rolle mehr. Ebenso ist es egal, ob sie erwerbsbedingt sind oder nicht. Alle Eltern dürfen damit zwei Drittel der Aufwendungen absetzen, bis zu einer Höchstgrenze von 4.000 Euro.

Beitragsbemessungsgrenze steigt

Ab 2012 steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung von zuvor 3.721,50 Euro auf nun 3.825 Euro monatlich. Unabhängig davon gibt es auch die Versicherungspflichtgrenze. Wer mehr verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Ab 2012 liegt die Grenze bei 4.237,50 Euro monatlich. Das sind 50.850 Euro im Jahr.

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