Wann gilt eine Reise als angetreten?

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, Urlaubsgarantie und Reise-Haftpflichtversicherung

Die Reise gilt als angetreten, wenn bei Pauschal-, Baustein- oder Individualreisen, unabhängig von der Anzahl der Leistungsträger, die erste Reiseleistung ganz oder nur zum Teil in Anspruch genommen wird, z.B.
der Check-in bei einer Flugreise. Bei einem Vorabend-Check-in gilt die Reise als angetreten nach der Pass- oder Bordkartenkontrolle, sofern die Flüge Bestandteil der Reise sind
das Einchecken auf dem Schiff bei einer Schiffsreise (ohne gebuchte Anreise);
die Übernahme eines Mietwagens/Wohnmobils
das Einchecken im Hotel bzw. die Übergabe des Schlüssels bei einer Ferienwohnung
das Einsteigen in den Bus bei einer Busreise
das Einsteigen in den Zug bei einer Bahnreise
Sollte der Transfer zum versicherten Gesamtreisepreis gehören (z.B. Rail & Fly), beginnt die Reise mit dem Einsteigen in den Zug oder Bus. Bei einer Fluganreise beginnt die Reise nach der Pass- oder Bordkartenkontrolle. Sobald die Reise angetreten ist, enden die Leistungen der Reiserücktrittskostenversicherung.
Reisegepäck- und Reise-Unfallversicherung

Reisegepäck- und Reise-Unfallversicherungen beginnen mit dem Verlassen der Wohnung und mit dem Ziel, die Reise anzutreten.

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