Wann gilt eine Reise als angetreten?
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, Urlaubsgarantie und Reise-Haftpflichtversicherung
Die Reise gilt als angetreten, wenn bei Pauschal-, Baustein- oder Individualreisen, unabhängig von der Anzahl der Leistungsträger, die erste Reiseleistung ganz oder nur zum Teil in Anspruch genommen wird, z.B.
 | der Check-in bei einer Flugreise. Bei einem Vorabend-Check-in gilt die Reise als angetreten nach der Pass- oder Bordkartenkontrolle, sofern die Flüge Bestandteil der Reise sind |
 | das Einchecken auf dem Schiff bei einer Schiffsreise (ohne gebuchte Anreise); |
 | die Übernahme eines Mietwagens/Wohnmobils |
 | das Einchecken im Hotel bzw. die Übergabe des Schlüssels bei einer Ferienwohnung |
 | das Einsteigen in den Bus bei einer Busreise |
 | das Einsteigen in den Zug bei einer Bahnreise |
Sollte der Transfer zum versicherten Gesamtreisepreis gehören (z.B. Rail & Fly), beginnt die Reise mit dem Einsteigen in den Zug oder Bus. Bei einer Fluganreise beginnt die Reise nach der Pass- oder Bordkartenkontrolle. Sobald die Reise angetreten ist, enden die Leistungen der
Reiserücktrittskostenversicherung.
Reisegepäck- und Reise-Unfallversicherung
Reisegepäck- und Reise-Unfallversicherungen beginnen mit dem Verlassen der Wohnung und mit dem Ziel, die Reise anzutreten.