Die Versicherung für ausländische Gäste bis zu 5 Jahren Aufenthalt
Umfassende Versicherung für ausländische Gäste mit bis zu 5 Jahren Aufenthalt: Krankenversicherung, Reise-Unfallversicherung und Reise-Haftpflichtversicherung. Ein bestehender Versicherungsschutz ist eine der Voraussetzungen für die Visumerteilung.
Produkthighlights der Versicherung ausländische Gäste 5 Jahre:
- Abschluss innerhalb von 31 Tagen nach Einreise möglich
- Versicherungsschutzes erfüllt die EU-Anforderung
- Gültig in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein
- Verlängerungen sind innerhalb der Höchstversicherungsdauer
- Erstattung der anteiligen Prämie bei vorzeitiger Rückreise


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