Die Versicherung für ausländische Gäste bis zu 5 Jahren Aufenthalt
Umfassende Versicherung für ausländische Gäste mit bis zu 5 Jahren Aufenthalt: Krankenversicherung, Reise-Unfallversicherung und Reise-Haftpflichtversicherung.
Produkthighlights der Versicherung ausländische Gäste 5 Jahre:
- Abschluss innerhalb von 31 Tagen nach Einreise möglich
- Der Umfang des Versicherungsschutzes erfüllt die EU-Anforderung
- Keine Leistungsbeschränkung auf eine Höchstversicherungssumme in der Krankenversicherung
- Gültig in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein
- Bestehender Versicherungsschutz ist eine der Voraussetzungen für die Visumerteilung
- Verlängerungen sind innerhalb der Höchstversicherungsdauer möglich
- Erstattung der anteiligen Prämie bei vorzeitiger Rückreise
- Wahlmöglichkeit zwischen den Tarifen BASIC und PROFI


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