Unterstüzungskasse - Für beide Seiten gut
Von der rückgedeckten Unterstützungskasse profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Diese Art der betrieblichen Altersvorsorge bzw. Betriebsrente ist aus folgenden Gründen für alle Beteiligten von Vorteil:
Vorteile für Arbeitnehmer
- Steuerfreiheit der Beiträge
- Sozialversicherungsfreiheit (der Beiträge bis 224,- EUR monatlich)
- Anpassung laufender Versorgungsleistungen
- Doppelte Sicherung der Versorgungsleistungen durch Pensions-Sicherungs-Verein a.G. (PSV) und Verpfändungsvereinbarung
- Kombination mit anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung möglich
Vorteile für Arbeitgeber
- Mitarbeitermotivation – Bindung qualifizierter Mitarbeiter an das Unternehmen
- Bilanzneutralität (keine Bilanzierung beim Arbeitgeber-Trägerunternehmen der Unterstützungskasse)
- Versicherungsbeiträge sind Betriebsausgaben und mindern dadurch die steuerliche Belastung des Arbeitgebers.
- Der Arbeitgeber trägt keine betriebsfremden Risiken (Versorgungsleistungen werden von Unterstützungskasse erbracht).
- Verlagerung von Verwaltungsaufwand auf die Unterstützungskasse
- Reduzierung der Lohnnebenkosten – Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge
- Kombination mit anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung möglich


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